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Nutzen Sie Cloud-Software (CRM, E-Mail-Marketing, etc.) aus den USA?

01.02.2016
Das Safe-Harbor-Abkommen bietet keine genügende Rechtsgrundlage mehr für die datenschutzkonforme Übermittlung von Personendaten in die USA. Seit 1. Februar kann dies für Unternehmen problematisch werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 das Datenschutzabkommen Safe Harbor zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt.

Damit haben Unternehmen, welche bspw. CRM-Systeme oder E-Mail-Marketing-Lösungen via Cloud aus den USA verwenden ein Problem. Die Datenübermittlung in die USA ist damit nicht mehr datenschutzkonform.

Gemäss Eidgenössische Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) wurden Unternehmen bis 31. Januar 2016 vertragliche Anpassungen mit den Anbietern in den USA dringend empfohlen.

Wie jedoch mittels einfachen Tests überprüfbar ist, haben viele Unternehmen diesen Zeitpunkt verpasst und sind sich wohl der Situation gar nicht bewusst. Anders ist es nicht erklärbar, dass Registrationen für E-Mail-Newsletter auf diversen Unternehmens-Websites, welche US-Anbieter nutzen, nach wie vor verfügbar sind, ohne zumindest einen entsprechenden Hinweis bezüglich dem Datenschutz bei der Registration anzuzeigen.

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